Liebe Patienten,
um gesetzliche Vorgaben umzusetzen, stellen wir nach und nach auf das e-Rezept um.
Bitte beachten sie, dass es weiterhin ZWINGEND erforderlich ist, vor Rezeptierung ihre Versichertenkarte zum Datenabgleich in der Praxis einlesen zu lassen.
Es gilt: Keine Karte, kein Rezept.